Dyskalkulie und Schule NRW

Bei Dyskalkulie handelt es sich aus juristischer Sicht um Nachteile des einzelnen Schülers, die dazu führen, dass er geringere Chancen als die anderen Schüler hat.

Auf Grund des im Schulrecht geltenden Grundsatzes der Chancengleichheit sollte auch bei Dyskalkulie in NRW dafür Sorge getragen werden, dass dieser Nachteil durch Fördermaßnahmen angegangen und durch Nachteilsausgleiche ausgeglichen wird.

Allerdings gibt es in NRW keine normative Grundlage dafür, so dass viel vom Wohlwollen der Schule abhängt.

Ich habe seit 2007 zahlreiche Dyskalkulie-Fälle begleitet und kann Ihnen im Einzelfall gerne mit einer telefonischen Erstberatung weiterhelfen, wie Sie sich in Ihrem konkreten Fall am besten verhalten.

Mehr zu Dyskalkulie in der Schule in NRW in den folgenden Informationen:

Anwalt für Schulrecht - Nordrheinwestfalen

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in NRW

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Dykalkulie Baden-Württemberg

Dyskalkulie Bayern

Dyskalkulie Hessen

Dyskalkulie Niedersachsen

und Dyskalkulie Rheinland-Pfalz

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Anwalt für Schulrecht - Nordrheinwestfalen

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Dyskalkulie Baden-Württemberg

Dyskalkulie Bayern

Dyskalkulie Hessen

Dyskalkulie Niedersachsen

und Dyskalkulie Rheinland-Pfalz

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KMK-Beschlüsse zu Dyskalkulie NRW

Dyskalkulie war Inhalt des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003, wobei es damals den Ländern offengelassen wurde, inwiefern sie Nachteilsausgleiche schaffen.

In NRW erfolgte leider bisher keine Regelung.

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Welche Fördermaßnahmen gibt es bei Dyskalkulie in NRW?

Dies ist Verhandlungssache.

Man sollte unbedingt seinen Therapeuten miteinbeziehen, da man ansonsten auf 0-8-15-Dinge verwiesen wird, die die Schulen im Repertoire haben.

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Welche Nachteilsausgleiche erhält man bei Dyskalkulie in NRW?

Auch hier gibt es keine Regelung, allerdings ist über Art. 3 GG grundsätzlich auch ein Nachteilsausgleich denkbar. Dass die Schule diesen nicht geben darf, ist falsch. Ob und was man bekommt, eine andere Frage.

Und Fakt ist auch: Wie es nicht „die Brille“ gibt, gibt es auch nicht „die Nachteilsausgleiche“. Diese geltend zu machen, ist oftmals nicht einfach.

Aus meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Nachteilsausgleiche in Legasthenie/LRS NRW helfe ich Ihnen bei Bedarf natürlich gerne weiter.

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Kann ich Dyskalkulie in NRW bei einer Nichtversetzung geltend machen?

Immer wieder kommt es vor, dass ein Schüler nichtversetzt wurde, weil die Dyskalkulie nicht oder nicht hinreichend beachtet wurde.

Da es keine diesbezügliche Regelung gibt, ist die Geltendmachung allerdings deutlich schwerer als bei Legasthenie. Wenn die Entscheidung insgesamt wackelig ist, kann dies aber durchaus ein Grund sein.

D.h. im Einzelfall kann durchaus etwas dran sein, aber die Umsetzung ist schwierig. Sollten Sie selbst nicht weiterkommen, können Sie mich natürlich gerne kontaktieren.

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Kann ich wegen Dyskalkulie in NRW sonderpädagogischen Förderbedarf (AOSF) bekommen?

Dyskalkulie ist eigentlich nur eine Teilleistungsstörung, so dass sich die Frage sonderpädagogischer Förderbedarf eigentlich nicht stellen dürfte.

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Lehrer keine Lust auf Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche bei Dyskalkulie haben und deshalb auf die Idee kommen, dass man den Schüler ja in Richtung Lernbehinderung verschieben könnte und dann soll sich ein Sonderpädagoge darum kümmern…

In einer solchen Situation sollten Sie sehr vorsichtig sein, da ich auch schon Fälle erlebt habe, bei denen der Sonderpädagoge als Gutachter die Teilleistungsstörung nicht berücksichtigte und dann tatsächlich schlechte Testergebnisse zustande kamen und Lernbehinderung festgestellt werden sollte…

Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf in Form der Lernbehinderung im Raum steht, sollten demnach immer die Alarmglocken angehen und gerade bei Kindern, die tatsächlich schlechte Noten und Probleme in der Schule haben, muss man doppelt aufpassen.

Als erfahrener Anwalt für Schulrecht helfe ich Ihnen hierbei in Form einer Erstberatung aber natürlich auch einer Übernahme des Mandats in ganz NRW gerne weiter.

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Ich habe noch Fragen zu Dyskalkulie & Schule in NRW

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen zum Thema Dyskalkulie & Schule in BW, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich Sie in Ihrem individuellen Fall gerne beraten und wenn Sie es wünschen, natürlich auch den kompletten Fall übernehmen.

 

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