Schulgesetz NRW (SchulG NRW) AO-GS APO-S1 APO-GOSt AO-SF usw:
Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Schulgesetze Schulverordnungen und Schulerlasse in NRW vor. Eine vollständige Darstellung der Normen selbst kann ich an dieser Stelle selbstverständlich nicht leisten; sie können diese über das Kultusministerium kostenfrei abrufen. Ich verweise aber mit Links zu relevanten Themenbereichen und verweise dort auf die jeweiligen Regelungen im Schulgesetz NRW usw. so daß diese Darstellung auch sinnvoller sein dürfte als ellenlange Normen wiederzugeben.
Schulgesetz NRW (SchulG NRW):
Das Schulgesetz NRW beinhaltet eine typische Darstellung der grundrechtsintensivsten Normen wie dies auch Schulgesetze anderer Bundesländer überwiegend handhaben. Geregelt werden im Schulgesetz NRW u.a. die Themen:
- Einschulung - vorzeitige Einschulung - Zurückstellung von der Schule in Nordrhein-Westfalen gem. § 35 SchulG NRW
- Ordnungsmaßnahmen insb. schriftlicher Verweis Überweisung in eine Parallelklasse vorübergehender Ausschluss vom Unterricht Entlassung von der Schule in Nordrhein-Westfalen gem. § 53 SchulG NRW
AO-GS SPO-S1 APO-GOSt AO-SF - wichtige Schulrechtsverordnungen in NRW:
Unterhalb des Schulgesetzes angeordnet sind Schulrechtsverordnungen. Während andere Bundesländer themenbezogene Darstellungen bevorzugen regelt NRW diese bezogen auf die jeweiligen Schulformen: Grundschule - Sekundarstufe 1 Oberstufe (Sekundarstufe 2). beispielsweise:
- Ausbildungsordnung Grundschule NRW (AO-GS) - Versetzung Grundschule Übergang (Schulformempfehlung)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe 1 NRW (APO-S1) - Versetzung Hauptschule Versetzung Realschule Versetzung Gymnasium Versetzung Gesamtschule
- Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe NRW (APO-GOSt) - Abitur
- Verordnung über die Sonderpädagogische Förderung den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) - sonderpädagogischer Förderbedarf
Verwaltungsvorschriften und Erlasse in NRW:
Die wesentlichen Verwaltungsvorschriften und Erlasse in NRW dienen als Normkonkretisierung und geben dabei vor allem der Schulverwaltung Hilfen zur Auslegung der Schulrechtsverordnungen auf die sie sich beziehen:
- Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule NRW (VVzAO-GS)
- Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlußprüfungen in der Sekundarstufe 1 NRW (VVuzAPO-S1)
- Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe NRW (VVzAPO-GOSt)
- Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die sonderpädagogische Förderung den Hausunterricht und die Schule für Kranke NRW (VVzAO-SF)